AGB´s - Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIE BÜROKRATIE
BERATUNG & BEHANDLUNG
Naturheilkundliche Beratungen & Behandlungen sind mit dem Zeitpunkt der Vereinbarung verbindlich.
Die Honorierung basiert auf einem Honorar von für eine 45-60 minütige Beratung & Behandlung.
Alle über diese Zeit hinaus gehenden Sitzungen werden anteilmäßig im Viertelstundentakt abgerechnet.
Das Honorar kann nach Beendigung der Beratung bzw. Behandlung entweder in bar oder nach Rechnungsstellung Überweisung beglichen werden.
Eine Absage des Termins wie auch das unentschuldigte Fernbleiben am Tage zur vereinbarten Zeit haben in jedem Fall die Zahlung des Mindesthonorars zur Folge.
Die Erstellung komplexer Therapiekonzepte zur eigenverantwortlichen Umsetzung durch den Patienten richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Das Honorar beruht dann auf der persönlichen Vereinbarung zwischen Behandler & Patient.
SEMINARE
Für die Teilnahme an Seminaren gilt die angegebene Anmeldefrist vor Stattfinden. Auch mündliche Zusagen gelten als verbindlich.
Das Honorar ist zum Seminartermin in bar oder zuvor per Überweisung zu begleichen
Sollte nach Anmeldung binnen der Anmeldefrist vor Veranstaltungsbeginn eine Absage erfolgen oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin entschuldigt oder unentschuldigt fernbleiben, so entbindet ihn/sie dies von seiner/ihrer Zahlungspflicht nicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Vorgehen das Fortbestehen von Kleingruppen bei Teilnehmerausfall sichern soll.
ALLGEMEINES
- Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen & Gewissen durchgeführt.
- Eine Teilnahme geschieht in der eigenverantwortlichen Einschätzung der eigenen körperlichen und psychischen Verfassung.
- Für Schäden, die sich aus Empfehlung & Anwendungen der vermittelten Inhalte ergeben, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
- Die Inhalte des in den Therapiegruppen üblichen persönlichen Austauschs unterliegen zum Schutz der Privatsphäre der Vertraulichkeit & Schweigepflicht aller Teilnehmenden.
- Für Schäden & Verluste jeglicher Art, insbesondere an mitgebrachten Wertsachen, übernimmt der Inhaber keine Haftung.
- Jede/r Teilnehmende unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen der Dozenten & Mitarbeiter Folge zu leisten.
- Als Privatpraxis rechne ich meine Leistungen mit Ihnen persönlich ab.
- Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine bezifferte Rechnung nach den Sätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker von 1985 (GebüH).
- Private Versicherungen und die Beihilfestellen übernehmen in der Regel meine Leistungen, trotzdem kann es sein, dass nicht immer alle Leistungen eines Heilpraktikers übernommen werden. Es kann ein Eigenanteil für sie verbleiben.
- Der Erstattungsrahmen umfasst je nach Versicherung unterschiedliche Therapiemethoden.
- Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Heilpraktiker-Leistungen in Ihrem Vertrag vorgesehen sind.
- Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nach erbrachter Leistung bleibt hiervon unberührt.
- Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel leider nicht.
- Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung bei ihrer eigenen oder einer anderen Krankenkasse sowie Versicherungen abzuschließen. Dadurch können sie bei Zahlungen eines geringen monatlichen Beitrags die Abdeckung von Heilpraktiker-Leistungen erreichen.
- Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder vergleichen Sie die Angebote der Versicherer.